Informationen von A-Z
Adressänderungen
Adress- oder Telefonnummer Änderungen melden Sie bitte frühzeitig der Klassenlehrperson, welche diese dem Sekretariat sowie der TS weiterleitet. Benützen Sie dazu das Adressänderungsformular.
Anlässe am Schulstandort Niederholz
Unsere gemeinsamen Schulanlässe bilden wichtige Eckpunkte in jedem Schuljahr. Zu jenen Anlässen, an denen auch Sie als Eltern eingeladen sind, erhalten Sie eine entsprechende Einladung.
Anlässe der Kindergärten
November
Zu den unvergesslichen Kindergarten-Erlebnissen gehört das Mäss-Festli. Die Kindergärtnerin entscheidet, ob das Festli jedes Jahr oder alle zwei Jahre stattfindet.
Dezember
Jeder Kindergarten feiert die Adventszeit auf seine Weise. Geschenke werden gebastelt und vielleicht kommt der Santiglaus oder es wird eine Weihnachtsgeschichte aufgeführt.
Anlässe der Primarschule
September
Am Spiel- und Experimentiermorgen stehen in allen Klassenzimmern die unterschiedlichsten Angebote bereit. Alle Kinder wählen frei, was sie spielen oder experimentieren möchten, mit wem und wie lange. Der Spiel- und Experimentiermorgen ist ein schulinterner
Anlass ohne Eltern.
Dezember
Im Advent treffen sich die Klassen einmal pro Woche in der Aula zum Singen und hören einer Geschichte zu. Das Datum unsere Weihnachtsfeier entnehmen Sie bitte dem Kalender im Register Termine.
Anlässe für Kindergarten und Primarschule
Februar/März
Ob und wann die Schulfasnacht Niederholz statt findet, entnehmen Sie bitte aus dem Kalender im Register Termine.
April
09.04.25 Mit verschiedenen Liedern passend zur Jahreszeit wird der Frühling begrüsst.
Juni
Der Sporttag findet für Kindergarten und Primarschule statt. Das Datum sowie das Verschiebedatum entnehmen Sie bitte aus dem Kalender im Register Termine.
September
08.11.24 führen wir zusammen mit der Gemeindebibliothek Niederholz die Schweizer Erzählnacht durch. Es gibt verschiedene Erzählangebote vom Kindergarten bis zur 4. Klasse.
Arztbesuche
Grundsätzlich sollten Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit wahrgenommen werden. Vorhersehbare Arztbesuche, die nicht ausserhalb der Schulzeit stattfinden können, müssen vorgängig angekündigt werden.
Die Schulzahnklinik legt des öftern Termine in die Unterrichtszeit. Dies ist mit der Schule so abgesprochen. Wir bitten Sie, die Lehrperson frühzeitig über diese Absenz zu informieren.
Dispensation
Bei Schüler/innen, die den (Sport)unterricht länger als drei Wochen nicht besuchen können, muss der Privatarzt/die Privatärztin einen Antrag an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einreichen. Zudem bitten wir die Eltern, die Klassenlehrperson von der Dispensation/Krankheit in Kenntnis zu setzen.
Dolmetscherdienste
Damit Eltern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, an Elternabenden oder bei Elterngesprächen folgen können, organisieren wir, sofern verfügbar, gerne Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Elternabende
Zu Beginn des Schuljahres werden Sie von der Klassenlehrperson zu einem Elternabend eingeladen, an welchem Sie wichtige Informationen erhalten. Während dem Schuljahr können zusätzlich auch thematische Elternanlässe stattfinden.
Die Elternabende sind obligatorisch.
Elternrat
Jeweils 1-2 erwachsene Personen pro Klasse bilden den Elternrat. Weitere Informationen zum Elternrat gibt es hier.
Die Sitzungsdaten im SJ 2024_25 sind jeweils am Donnerstag: 24.10.2024 / 06.02.2025 / 08.05.2025
Ferien und schulfreie Tage 2024/25
- Semester: Beginn 12.08.2024 – Ende 19.01.2025
- Semester: Beginn 20.01.2025 – Ende 28.06.2025
Schulferien 2024/25
- Herbstferien: 28. September–12. Oktober 2024
- Weihnachtsferien: 21. Dezember 2024 – 4. Januar 2025
- Fasnachts- und Sportferien: 1. März – 15. März 2025 (Basler Fasnacht 10.–12. März 2025)
- Frühjahrsferien und Dreitageblock: 12. April – 26. April 2025 (Dreitageblock: 14.–16. April 2025)
- Sommerferien: 28. Juni - 9. August 2025
Feiertage 2024/25
- Weihnachten: 25.–26. Dezember 2024
- Basler Fasnacht: 10. - 12. März 2025
- Ostern: 20. April - 21. April 2025
- 1. Mai
- Auffahrt: 29. Mai 2025
- Pfingstmontag 9. Juni 2025
Schulfreie Tage 2024/25
- Gesamtkonferenz der Kantonalen Schulkonferenz: 7. Mai 2025 (Obl. Lehrer/innenfortbildung; Schülerinnen und Schüler haben frei)
- Auffahrtsbrücke: 29. - 30. Mai 2025
Fragen, Anregungen und Konflikte
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Kontakt zwischen Eltem, Lehrpersonen und Behörden offen, ehrlich, direkt und respektvoll ist. Ihre Ansprechperson ist in erster Linie die zuständige Lehr- oder Fachperson. Gerne ermuntem wir Sie, bei Fragen, Anregungen und Problemen direkt mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Sollte es den Einbezug einer weiteren Person erfordem, so steht Ihnen selbstverständlich die Schulleitung gerne zur Verfügung.
Fundgegenstände
Im Verlauf des Schuljahres bleiben im Schulhaus diverse Gegenstände der Kinder wie Kleidungsstücke, Taschen, Znüniboxen, Regenschirme usw. liegen. Eltern können diese in den Fundkisten abholen. Diese befinden sich im Eingangsbereich des Schulhauses und im Flur der Turnhalle. Die Fundkisten sind während der Unterrichtszeit zugänglich.
Gemeindebibliothek Niederholz
Wir begrüssen Sie herzlich auf dem Areal der Primarschule Niederholz. Als Gemeinde- und Schulbibliothek schätzen wir die gute Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrpersonen.
Uns begeistert die Lebensfreude dieser Schule und wir sind gerne «Zämme stolz im Niederholz».
Ein grosses gemeinsames Ziel ist die Leseförderung und Leseanimation.
Unsere Angebote dazu:
- Gratismitgliedschaft für Kinder. Anmeldung in der Bibliothek
- Eine grosse Auswahl an Bilderbüchern, Geschichten für Kinder, Comics und Sachbüchern für Erstleser
- Kindergarten- und Klassenführungen
- Jeden Montag, Mittwoch und Freitag während der grossen Pause von 10.15 - 10.45 Uhr ist die Bibliothek für alle Schülerinnen und Schüler offen. Sie können mit dem persönlichen Bibliotheksausweis Medien ausleihen, lesen, schmökern oder einfach mit Freunden "chillen".
Das Bibliotheksteam Niederholz
Kontakt:
Gemeindebibliothek Niederholz
Niederholzstrasse 91, 4125 Riehen
Tel. 061 646 81 20
niederholz@bibliothek-riehen.ch
bibliothek-riehen.ch
Gesundes Znüni
Der Schulalltag ist anstrengend - Ihr Kind braucht viel Energie und Nährstoffe. Mit einem gesunden Znüni nach einem guten Frühstück und ausreichend Flüssigkeit wird es im Unterricht konzentriert und leistungsfähig sein. Sorgen Sie für Abwechslung und Freude bei der Ernährung Ihres Kindes. Packen Sie allerdings nicht mehr ein, als Ihr Kind essen kann. Es sollte nur eine Zwischenmahlzeit sein.
Empfohlen werden z.B. frische Früchte, rohes Gemüse, Vollkornbrot, Reiswaffeln oder Knäckebrot belegt mit Käse, Kräuterquark oder Schinken.
Das Znüni sollte den Kindern in wieder verwendbaren Flaschen und Boxen mitgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Gesundes Znüni.
Gesundheitsförderung
Die Primarschule Niederholz ist Mitglied des Netzwerks gesundheitsfördernder Schulen. Als gesundheitsfödernde Schule setzen wir uns mit einer Vielzahl von Themen aus dem Bereich der Gesundheitsförderung auf allen Ebenen des Schulgeschehens auseinander. Wir verpflichten uns zu Massnahmen, die sowohl zur Verbesserung der Bildungs- und Schulqualität als auch zur Förderung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens aller beitragen.
Zudem achten wir auf ein ausgewogenes und zuckerfreies Znüni (siehe Gesundes Znüni).
Hausaufgaben
Lehrpersonen erteilen und überprüfen die Hausaufgaben. Für die Erledigung ist das Kind verantwortlich. Wir bitten Sie, die Hausaufgaben Ihres Kindes nicht zu korrigieren. Sie sind für die Lehrpersonen eine wichtige Rückmeldung, ob das Kind den im Unterricht vermittelten Schulstoff verstanden hat.
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind einen geeigneten Platz und ein ruhiges Umfeld für die Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung stellen und es allenfalls zur Sorgfalt anhalten.
Hochdeutsch als Unterrichtssprache
Kindergarten
Im Kindergarten wird der Dialekt gepflegt. Die Kinder sollen aber auch erste Erfahrungen mit Hochdeutsch (Standardsprache) sammeln können. Dialekt und Hochdeutsch werden gleichwertig angewandt. Wie diese Vorgabe in Ihrem Kindergarten konkret umgesetzt wird, wird Ihnen die Lehrperson am Eltemabend mitteilen.
Primarschule
Die Unterrichtssprache ist Hochdeutsch.
HSK - Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur
Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes. HSK-Unterricht gibt es im Kanton Basel-Stadt in 35 Sprachen. Der Unterricht findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Unterrichtszeit in öffentlichen Schulen statt. Im HSK-Unterricht werden Kinder aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe, zusammen unterrichtet. Der HSK-Untemcht wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Eltemvereinen angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag. Sie erhalten von der Klassenlehrperson die Anmeldeunterlagen für die HSK-Kurse.
Im Intemet finden Sie weitere Informationen: www.pz.bs.ch/unterricht/hsk
Kopfläuse
Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt, in seltenen Fällen auch durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.
In den Schulen treten immer wieder Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sollte die Klassenlehrperson sofort informiert werden. Wir werden dann entsprechende Merkblätter verteilen. Anschliessend sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes in den nächsten Tagen regelmässig. Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt und behandelt wird, desto einfacher ist er in den Griff zu bekommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Läusepass oder unter www.gesundheit.bs.ch/schulgesundheit und www.lausinfo.ch.
Krankheit
Ist Ihr Kind krank, gehen Sie wie folgt vor:
Krankheitsfall Kindergarten
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit vorgängig bei der Lehrperson ab, spätestens am Morgen zwischen 08:00 und 08:15 Uhr im Kindergarten. Wenn Ihr Kind nicht im Kindergarten ankommt und wir keine Meldung erhalten, wird die Lehrperson Sie anrufen.
Krankheitsfall Primarschule
Melden Sie Ihr Kind bei Absenzen ausschliesslich bei der zuständigen Lehrperson ab. Bitte nicht über Mitschülerinnen und Mitschüler.
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit attestierten Lernstörungen (z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie), Sprachstörungen (z.B. Störung des Redeflusses) oder Behinderungen (z.B. Sehbehinderung) unterliegen grundsätzlich den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Massstäben der Leistungserhebung und -bewertung. Sie haben aber Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung und auf Nachteilsausgleich. Dies bedeutet, dass im Einzelfall abgeklärt wird, wie eine Schülerin / ein Schüler mit einer solchen Störung oder Behinderung bewertet wird, so dass daraus keine Nachteile für die schulische Entwicklung resultieren.
Als Eltern eines betroffenen Kindes müssen Sie der Schulleitung mittels eines Attests einer offiziell anerkannten Institution mitteilen, dass bei Ihrem Kind eine Lem-/ Sprachstörung oder Behinderung vorliegt. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie dazu Fragen haben. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen sowie den Lehr- und Fachpersonen besprochen und festgelegt.
Öffnungszeiten
Das Schulhaus ist morgens ab 8.00 Uhr, nachmittags ab 14.00 Uhr geöffnet. Es wird mittwochs um 12.15 Uhr, an den übrigen Schultagen um 17.00 Uhr geschlossen.
Wir bitten Sie, den Feierabend des Hauswartes zu respektieren.
Private elektronische Medien
Die Nutzung von privaten elektronischen Medien durch Schülerinnen und Schüler ist wie folgt geregelt: während der Schulzeit sind sie weder hör- noch sichtbar (Ausnahmen in Absprache mit der Lehrperson)
Schulbesuche
Es gibt keine offiziellen Besuchstage. Sie sind Jedoch jederzeit herzlich eingeladen, die Klassen im Unterricht zu besuchen. Melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Klassen- resp. Fachlehrperson an. Damit sich Kinder und Lehrpersonen in ungestörtem Rahmen kennen lernen können, bitten wir Sie, in den ersten Klassen bis nach den Herbstferien mit Besuchen zuzuwarten.
Die Lehrpersonen sind dankbar, wenn sie in den Pausen von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden.
Schulhausordnung
Die Schulhausordnung regelt das Zusammenleben an der Primarschule Niederholz.
Schulleitung
Die Schulleitung ist für den Kindergarten und die Primarschule verantwortlich. Zusammen mit der Leitung Tagesstruktur, den Mitarbeitenden der Primarstufe und der Tagesstruktur schafft sie bestmögliche Voraussetzungen für die Schülerinnen und Schüler. Ausserdem ist sie für die pädagogische und betriebliche Leitung, für die Schulentwicklung und die Personalführung verantwortlich.
Die Schulleitung ist in der Regel von Montag bis Freitag am Standort. Persönlich Termine gerne nach vorheriger Vereinbarung via Mail oder Telefon
Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Schulsekretariat
Das Schulsekretariat unterstützt die Schulleitung im Bereich von administrativen und organisatorischen Aufgaben, ist Anlaufstelle für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Behörden und Bevölkerung in administrativen Fragen und stellt die Erreichbarkeit der Schule sicher.
Öffnungszeiten Schulsekretariat | |
Vormittags | Nachmittags |
Montag - Freitag | Montag, Mittwoch, Donnerstag |
07:30 - 12:15 Uhr | 13:30 - 16:00Uhr |
Hier finden Sie die Kontaktinformationen.
Schulunfallversicherung
Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen.
Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist. Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen.
Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
Schulweg
Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden.
Mit "Taxifahrten" zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren hinzuweisen:
- Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).
- Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!
- Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.
- Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.
- Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.
- Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.
Schulzahnpflege
Einmal pro Jahr werden die Zähne der Kinder in der Schulzahnpraxis kontrolliert (ohne Röntgenbilder). Dabei werden auch bestehende Füllungen kontrolliert, ein kieferorthopädisches Screening durchgeführt, sowie die altersgemässe Gebissentwicklung beurteilt. Zudem erhalten die Kinder Informationen über eine professionelle Zahnpflege und gesunde Ernährung.
Weitere Informationen finden Sie unter: Schulzahnpflege - Gemeinde Riehen.
Seniorinnen und Senioren im Schulzimmer
Generationen lemen einander kennen. Auch dieses Schuljahr unterstützen engagierte Seniorinnen und Senioren einzelne Klassen beim Lemen. Dazu besuchen sie entweder den Unterricht oder die Tagesstruktur und bringen so ihre Erfahrungen ein. Wir danken allen Seniorinnen und Senioren herzlich für ihren Einsatz.
Unterrichtszeiten
Unterrichtszeiten Kindergarten | |
Montag - Freitag | |
Vormittag | Nachmittag |
08:00 - 12:00 Uhr | 1 Nachmittag pro Woche 14:00 - 16:00 Uhr |
Von 08:00 - 08:30 Uhr besteht eine Einlaufzeit. Die Kinder müssen spätestens um 08:30 Uhr im Kindergarten sein. Im Allgemeinen kontrolliert die Lehrperson um 08:30 Uhr, ob alle Kinder da sind. Bei Kindern, die noch nicht eingetroffen sind, kontaktiert die Lehrperson die Eltem. |
Unterrichtszeiten Primarschule | |||
Montag - Freitag | |||
Vormittag | Nachmittag | ||
alle Klassen | 1.-2. Klassen | 3.-4. Klassen | 5.-6. Klassen |
08:00 - 12:15 Uhr | 1 Nachmittag pro Woche 14:00 - 16:00 Uhr |
2 Nachmittage |
2 Nachmittage pro Woche einmal 14:00 - 15:45 und einmal 14:00 - 16:30 Uhr |
Urlaub
Familienurlaub
Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltem, bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Der Familienurlaub kann einzeln oder am Stück bezogen werden. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Wir bitten Sie, Rücksicht auf den Schulbetrieb zu nehmen und den Urlaub nicht gesamthaft am Ende der Schulzeit Ihres Kindes zu beziehen.
Die Inanspruchnahme eines Familienurlaubs muss spätestens 14 Tage vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt in der Schule, resp. dem Kindergarten bestätigt werden. Für Kindergarten und Primarschule unterscheiden sich die Anzahl Tage für Familienurlaub:
- Familienurlaub Kindergarten
Pro Kindergartenjahr können fünf Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zehn Tage im gleichen Jahr zu beziehen. - Familienurlaub Primarschule
Pro Schuljahr können zwei Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zwölf Tage im gleichen Jahr zu beziehen.
Zusätzlicher Urlaub
Zusätzlichen Urlaub kann man für andere Beurlaubungen wie ausserordentliche Familienereignisse, Arztbesuche, Feiem religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen, etc. beantragen. Stellen Sie bitte (wenn möglich) mindestens 14 Tage im Voraus ein Gesuch. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder können Sie hier herunterladen. Bitte füllen Sie auf den Seiten 1 und 3 die grau unterlegten Felder aus. Über die Gewährung entscheiden je nach Dauer des Urlaubes die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.
Zeugnisabgabe
Ab der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Kinder jeweils Ende Schuljahr ein Zeugnis. Von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen im Zeugnis mit Worten beurteilt, ab der 5. Klasse gibt es Noten. In der 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule wird nach jedem Semester im Januar und Juni ein Zeugnis ausgestellt. Die Zeugnisse der 6. Klasse der Primarschule entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule. Die Zeugnisse der 3. Klasse der Sekundarschule entscheiden über die Berechtigungen für den Übertritt in eine weiterführende Schule.
Zusammenarbeit Lehrperson - Eltern
Zu den Aufgaben der Eltern gehört, dass
- sie Interesse zeigen für ihr Kind in der Schule,
- sie sich bemühen, das Schweizer Schulsystem kennen zu lernen (vor allem, wenn sie aus anderen Kulturen stammen),
- sie die schulischen Bedürfnisse ihrer Kinder wahrnehmen und ihnen zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen,
- sie ihr Kind ihren Möglichkeiten entsprechend in Zusammenarbeit mit der Schule im Erlernen der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen unterstützen,
- sie einen regelmässigen Kontakt zur Lehrperson ihres Kindes pflegen,
- sie einen offenen und ehrlichen Dialog pflegen und die Lehrperson über Vorfälle und Beobachtungen informieren, die einen Einfluss auf das Wohlbefinden, das Verhalten oder die Schulleistungen des Kindes haben könnten,
- sie die schulische Situation ihres Kindes als Inhalt des Gesprächs akzeptieren, • sie im Voraus klären, ob ein/e Dolmetscher/in für die Verständigung nötig ist,
- sie pünktlich zu vereinbarten Terminen erscheinen,
- sie sich an vereinbarte Abmachungen halten,
- sie die Lehrpersonen respektieren,
- sie sich mit Fragen, Anliegen und Problemen, welche die Klasse, den Unterricht der Klassenlehrperson oder denjenigen einer Kollegin / eines Kollegen betreffen, direkt an die betreffende Lehrperson wenden.
Zu den Aufgaben der Lehrperson gehört, dass
- sie mit dem Kind die Ziele gemäss Lehrplan erreicht, resp. das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend fördert,
- sie den Eltern ohne vorgefasste Meinung und offenbegegnet,
- sie die Eltern über die Kultur der Elternzusammenarbeit in Riehen informiert und die geltenden Erwartungen klar formuliert,
- sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt, als Fachperson Vorschläge zum Erreichen dieses Zieles anbietet und klare Abmachungen für die gemeinsame Weiterarbeit trifft,
- sie sich fundiert auf die Gespräche vorbereitet,
- sie bei Unklarheiten bei den Eltern nachfragt und diese um ihre Meinung bittet,
- sie die Eltem als gleichberechtigte Gesprächspartner anerkennt,
- sie das Gespräch klar und zielgerichtet plant und durchführt,
- sie stets das Kind und dessen Förderung und Wohlbefinden in den Vordergrund stellt,
- sie klar ist, einen respektvollen und ehrlichen Dialog pflegt, das Positive hervorhebt ohne das Negative zu verschweigen,
- sie im Voraus klärt, ob ein/e Dolmetscher/in für die Verständigung nötig ist,
- sie auch die Rolle der Zuhörerin einnimmt,
- sie die Eltern mit ihren Anliegen zu verstehen versucht - wobei verstehen nicht heisst, dass sie sich mit den Ansichten der Eltern einverstanden erklären muss.