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Förderung

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Integrative Schule - eine Schule für alle

Viel wird in der Öffentlichkeit über die integrative Schule diskutiert. Was bedeutet sie in der konkreten Umsetzung? Die Volksschule soll jedes Kind in einer Gemeinschaft des sozialen Miteinanders ausreichend fördern und auf die Arbeitswelt vorbereiten. Dazu braucht es integrative Pädagogik und gut ausgebaute Förderangebote. Die integrative Förderung aller Kinder gemäss ihren Bedürfnissen ist ein gesetzlicher Auftrag.

Möglichst alle Kinder besuchen eine Regelklasse und werden integrativ gefördert. Die Kinder einer Klasse weisen in der Regel grosse Unterschiede in Begabung, Leistungsvermögen und Motivation auf. Nicht alle können gleich schnell lernen. Es kommen deshalb innerhalb einer Klasse verschiedene integrative Unterrichtsmethoden zum Lemen am gleichen Gegenstand zur Anwendung. Teamteaching (zwei Lehrpersonen unterrichten gemeinsam), selbstorganisiertes Lemen, unterschiedliche Aufgabenstellungen und Gruppenarbeiten ermöglichen es besser auf die einzelnen Kinder einzugehen und bewirken individuelle Lemfortschritte. Methodik, Didaktik und Lernmaterialien berücksichtigen sowohl die Bedürfnisse der einzelnen Kinder wie auch jene der Klasse. Die Organisation des Kollegiums in pädagogische Teams, die für zwei oder mehr Klassen zuständig sind, soll eine gemeinsame Haltung aller in einer Klasse Unterrichtenden gewährleisten.

Förderangebote
An Förderangeboten für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf stehen in jeder Schule folgende Angebote für die Unterstützung in Regelklassen zur Verfügung: Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Deutsch als Zweitsprache und Begabungsförderung. Diese Angebote finden, wenn immer möglich, während des regulären Unterrichts oder parallel dazu statt. Die Fachpersonen arbeiten im Regelfall direkt im Schulhaus.

Über die Zuteilung der schulinternen Fördermittel entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit den für die Förderung des Kindes zuständigen Lehr- und Fachpersonen.

Reichen die schulintemen Förderangebote bei einem Kind nachweislich nicht aus, stehen als zusätzliche Unterstützung weitere sonderpädagogische Angebote bis hin zu sonderpädagogischen Spezialangeboten zur Verfügung.

Integrative Förderung über den Unterricht hinaus
Tagesstrukturen schaffen in Ergänzung zum Unterricht für Kinder und Jugendliche einen verlässlichen Rahmen, in dem sie sich schulisch, emotional und sozial entwickeln können. Die Mitarbeitenden der Tagesstrukturen sind in das pädagogische Team eingebunden, so dass Förderung und Integration über den Unterricht hinaus koordiniert stattfinden kann.

Die drei Stufen der Förderung im Kanton Basel-Stadt
Die Volksschule trägt die Verantwortung für die Bildung und Förderung aller Kinder. Seit dem 1. Januar 2011 ist die neue Verordnung Sonderpädagogik in Kraft, welche die Unterstützung in der Schule neu organisiert. Sie legt ein dreistufiges System der Förderung fest:

Stufe 1: Das Grundangebot
Dazu gehören der Regelunterricht mit den verschiedenen Formen der Förderung (Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad, Abteilungsunterricht, Teamteaching, Begleitlehrperson).

Stufe 2: Zusätzliche Förderangebote
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Dieses Förderangebot steht Kindem zur Verfügung, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen und im Bereich der deutschen Sprache gefördert werden sollen. Das Angebot findet innerhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten statt.

Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik
Fachkräfte aus den Bereichen Heilpädagogik, Logopädie und Psychomotorik arbeiten im Team in unserem Schulhaus. Die Kinder werden je nach Unterstützungsbedarf innerhalb der Klasse oder einzeln gefördert. Über die Zuteilung der Fördermittel entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit den für die Förderung des Kindes zuständigen Lehr- und Fachpersonen.

Begabungsförderung Primarschule
Die Gemeindeschulen verfügen über die Möglichkeit, Kindem mit hohen Fähigkeiten und besonderen Lernbedürfnissen eine spezielle Förderung zukommen zu lassen. Dieser Förderunterricht findet innerhalb des normalen Stundenplans statt und wird von einer für diese Aufgabe qualifizierten Lehrperson erteilt. Für die Identifikation der teilnehmenden Kinder sind die Lehrpersonen, die Eltern und der schulpsychologische Dienst zuständig. Der endgültige Entscheid für den Eintritt in diesen Ergänzungskurs liegt in der Kompetenz der Schulleitung.

Stufe 3: Zusätzliche Unterstützung für einzelne Kinder
Diese Unterstützung gilt für Kinder, bei denen die schulinterne Förderung (Stufe 1 und 2) nicht ausreichend ist, um das Kind seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern. Für diese Kinder werden nach einem Abklärungsverfahren zusätzliche Mittel bewilligt. Diese Mittel ermöglichen eine intensivierte oder spezialisierte heilpädagogische Unterstützung. Ist die Schulung des Kindes in der Regelklasse nicht möglich, werden die Kosten für den Besuch eines spezialisierten schulischen Angebotes übernommen.